In dubio pro reo

In dubio pro reo

UPDATE Lange Zeit war es eher still um den Mord an Locke, den Türsteher aus dem Berliner Soda Club. Ob man nun dem Kronzeugen glauben soll oder nicht, ob der mittlerweile entlassene Hauptverdächtige zu Recht oder Unrecht entlassen worden ist? Wir wissen es auch nicht. Aber das ganze hin und her in der Berliner Gerichtsbarkeit scheint viel zu verworren, um es mal eben kurz zusammenfassen zu können. Wer ein paar Minuten Zeit übrig hat, mag sich die Geschichte auf Spiegel online selbst zu Gemüte führen. Nur sollte uns allen klar sein: Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand. Oder eben Satan, Wotan, Hare Krishna und wie sie alle heißen mögen – oder auch nicht. Ein befreundeter Anwalt erklärte mir einmal: Der Richter spricht Urteile, Gerechtigkeit bekommst du von ihm aber Garantiert nicht…

Update Aktualisierung 21.3.2016

Gefunden von Sluugy in der Berliner Zeitung

Ein Artikel von Markus Wächter
Die tödlichen Schüsse auf einen Türsteher in Berlin-Prenzlauer Berg bleiben weiter ungeklärt. Das Landgericht hat drei Rocker vom Mordvorwurf freigesprochen – aus Mangel an Beweisen. „Es gibt Zweifel“, hieß es am Montag im Urteil. Nach anderthalbjährigem Prozess hatte auch die Anklägerin die Indizien als nicht ausreichend eingeschätzt. Zwei der Angeklagten wurden aber wegen eines anderen Gewaltdeliktes zu Haftstrafen von drei Jahren sowie von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Der 39-jährige Türsteher stand allein vor einem Club auf dem Gelände der Kulturbrauerei, als am Morgen des 1. September 2013 vier Schüsse fielen. Zwei Kugeln verletzten den Mann tödlich. Er galt als friedfertig und hatte keine Verbindung in die Rocker-Szene.
Sieben Monate später führten Angaben eines Hells-Angels-Rockers zur Festnahme der drei Angeklagten. Ein heute 30-Jähriger kam kurz aber darauf wieder frei, ein 33-Jähriger nach zehnmonatigem Prozess und zuletzt im Dezember ein 32-Jähriger.

Als mögliche Beweise gebe es nur die Angaben eines damaligen Rockers, der in einem anderen Prozess gegen Mitglieder der Hells Angels selbst unter Mordverdacht steht, sagte Richter Peter Faust. Der 29-Jährige aber sei ein sogenannter Zeuge vom Hörensagen. „An solche Zeugen sind nach der Rechtsprechung besonders hohe Anforderungen zu stellen.“ Der Mann, der in seinem eigenen Verfahren als Kronzeuge gilt, habe aber zum Teil falsche Angaben gemacht oder solche, die zeitlich nicht konkretisiert werden konnten. In der Gesamtschau sei eine Verurteilung „allein auf Bekundungen dieses Mannes nicht möglich“.

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